Übersicht
> Planung der Dachterrasse
> Wo muss der Bauantrag gestellt werden?
> Welche Bauvorschriften sind wichtig
> Bauantrag stellen – Schritt für Schritt Anleitung
> Dienstleister für Bauanträge
> Dachterrasse ohne Baugenehmigung ist nicht erlaubt
Der Bau einer Dachterrasse muss gut geplant werden, da einige grundlegende Dinge zu berücksichtigen sind.
1. Planung: Entscheidend ist eine gute Planung. Du solltest Dir klar darüber sein, wie groß dein Projekt werden soll, welche Materialien du benötigst und wie der Zugang
erfolgen soll. Zusätzlich musst du dich mit dem Thema Entwässerung und Statik beschäftigen. Je sorgfältiger die Planung gemacht wird, desto sicherer wird das Projekt.
2. Genehmigung: Bevor der Bau losgehen kann, muss eine Baugenehmigung vom zuständigen Bauamt erfolgen. Je nach Eigentumsverhältnissen und Standort kann ein Bauantrag mit
entsprechenden Formularen beim Bauamt der Stadt oder Gemeinde gestellt werden.
Bevor der Bauantrag gestellt werden kann, müssen folgende Dinge abgeklärt werden:
2a. Statikprüfung: Damit das Dach die neue Belastung tragen kann, muss die Statik des Bauvorhabens geprüft werden. Die Kosten für einen Statiker bzw.
eine Statikprüfung sollten auch immer mit einberechnet werden.
2b. Materialien: Die Sicherheit und Stabilität hängt auch von den verwendeten Materialien ab. Daher muss vorab überlegt werden, welches Material benutzt werden soll. Die Wahl
entscheidet über Stabilität und Langlebigkeit der Terrasse. Es können z.B. Beton, Fliesen, Holz oder andere Baustoffe verwendet werden.
2c. Installation: Ein weiterer Punkt ist die Installation. Soll der Bau durch einen Handwerker oder eine Fachfirma durchgeführt werden oder wollt ihr das Projekt selber
stemmen. Wenn die Arbeiten durch erfahrene Handwerker durchgeführt werden, steigt die Chance, dass der Bauantrag genehmigt wird. Denn es werden spezielle Werkzeuge und
Fähigkeiten benötigt.
3. Sicherheit: Nachdem das Bauvorhaben abgeschlossen ist, muss die Sicherheit gewährleistet sein. Das Geländer muss stabil sein und der Untergrund sollte rutschfest sein,
damit keine Unfälle passieren. Verlegte Stromleitungen (falls vorhanden) müssen richtig abgesichert werden.
Bauanträge müssen in der Regel beim zuständigen Bauamt bzw. der Baubehörde gestellt werden. Diese ist in Euren Städten oder Gemeinden zu finden. In manchen Fällen gibt es
auch ein Bauordnungsamt.
Bevor ein Bauantrag gestellt wird, sollte man Kontakt mit der Behörde bzw. dem zuständigen Baudezernenten aufgenommen werden. Dieser informiert Euch über die Bauvorschriften
und teilt mit, welche Unterlagen und Dokumente benötigt werden, um die Bauvorschriften einzuhalten.
Wer ein Architekturbüro oder Ingenieursbüro engagiert kann sich diese Arbeit ersparen. Die Architekten und Bauingenieure kennen die Vorschriften und wissen, was bei der
Antragstellung beachtet werden muss.
Hier findet ihr eine Liste mit allen Bauämter in Deutschland.
Bitte beachtet, dass in jedem Bundesland andere Bauvorschriften gelten. Je nach Art und Standort des Gebäudes können die Sicherheitsvorschriften unterschiedlich sein.
Wichtige Aspekte sind:
Brandschutz
Nicht nur in geschlossenen Gebäuden gibt es Brandschutzvorschriften. Auch bei Dachterrassen müssen die örtlichen Brandschutzmaßnahmen umgesetzt werden.
Zugang und Statik
Die Zugänge müssen barrierearm und stabil sein. Es gilt Unfälle zu vermeiden. In der Gesamtheit muss die ausreichende Traglast der Konstruktion gewährleistet sein.
Geländer
Es muss ein sicheres und stabiles Geländer um die Terrasse herum gebaut werden, um Abstürze zu vermeiden. Die Mindesthöhe liegt durchschnittlich bei mindestens 90 cm. In
einigen Fällen ist dieses Minimum auch höher angesetzt.
Entwässerung
Um das darunter liegende Dach und die Konstruktion zu schützen, muss Regenwasser sicher abgeführt werden. Wenn möglich bieten sich hier Entwässerungsrohre an. Bauvorhaben
auf Satteldächern sind hier einfacher, da sie für eine Wasserableitung gut geeignet sind.
Folgende Schritte müsst ihr durchführen, um euren Bauantrag zu stellen:
1. Informiert euch über die örtlichen Bauvorschriften und stellt sicher, dass ihr alle Auflagen erfüllt. Bei Unklarheiten sollte ein Dienstleister (Architekten,
Bauingenieure, Anwaltskanzlei) eingeschaltet werden.
2. Sammelt alle erforderlichen Dokumente, die für den Bauantrag benötigt werden. In der Regel werden Baubeschreibungen, technische Zeichnungen, ein Lageplan und die
Statikberechnung benötigt.
3. Füllt das Antragsformular aus und sendet es mit den restlichen Dokumenten und Unterlagen an die örtliche Baubehörde / dem Bauamt.
4. Wartet auf die schriftliche Genehmigung der Baubehörde, bevor ihr mit dem tatsächlichen Bau anfangt. Sobald die Genehmigung da ist, könnt ihr loslegen!
Hinweis: Das Antragsformular für die Genehmigung bekommt ihr bei der zuständigen Baurechtsbehörde. Das Formular kann persönlich abgeholt oder in vielen Fällen online
heruntergeladen werden. Wenn Sie unsicher sind, schreiben Sie die Behörde per eMail an. Die Mitarbeiter können euch das Formular auch per elektronisch zusenden.
Wer sich die Mühe der Antragstellung ersparen möchte, kann einen kompetenten Dienstleister beauftragen. Je nach Art der Dienstleistung kommen Anwaltskanzleien (Rechtliche Fragen und Planung), Ingenieursbüros (Bauplanung, technische Zeichnungen, Durchführung) oder Architekturbüros (Bauplanung, Organisation der Durchführung) in Frage.
Eine Genehmigung ist nicht nur mit langen Genehmigungsverfahren und viel Stress verbunden, sondern bedeutet auch viel Arbeit. Deutsche Gerichte haben mehrfach in
verschiedenen Fällen entschieden, dass eine Genehmigungspflicht bestehen bleibt. Daher sind Bauten im Gegensatz zu normalen Terrassen generell genehmigungspflichtig.
Besonders Bauten auf einer Garage (Flachdach) ist dabei schwierig. Es handelt sich hierbei in vielen Fällen um eine Grenzbebauung und kann nachbarschaftrechtliche
Konsequenzen haben. Mindestabstände müssen hier eingehalten werden.
Die Folgen eines Schwarzbaus sind:
- Verpflichtende Nachgenehmigung
- Falls Nachgenehmigung nicht erfolgreich ist droht ein Abriss / Rückbau
- Ggf. Schadensersatzzahlungen falls ein Schaden entstanden ist
- Baufortschritt muss angehalten werden, falls der Bau noch nicht vollendet wurde
- Bußgelder
- Evtl. Nachbarrechtliche Folgen